Benützungsordnung
Wir ersuchen euch, sich mit der nachfolgenden Benützungsordnung vertraut zu machen.
Für allfällige Fragen steht das Büchereiteam gerne zur Verfügung.
Die Bücherei ist eine Einrichtung der Gemeinde und der Pfarre Antiesenhofen und für alle interessierten Personen frei zugänglich.
1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt persönlich. Es fällt keine Einschreibegebühr an.
Notwendig sind:
• Abgabe der Benützungsvereinbarung
• ein amtlicher Lichtbildausweis
Die Benützungsvereinbarung ist in der Bücherei erhältlich oder kann auf der Homepage heruntergeladen werden.
Für die Benützungsvereinbarung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Unterschrift einer/eines Erziehungsberechtigten notwendig.
Dem/der Benutzer*in wird eine Benutzer-Nummer zugewiesen.
Namens- und Adressänderungen sowie Änderung der Telefonnummer bzw. E-Mail Adresse sind bekanntzugeben.
2. Nutzungsbedingungen
Voraussetzung für die Entlehnung ist die EDV-mäßige Erfassung der Benutzerinnen und Benutzer und das Einverständnis zur Benützungsordnung. Die Entlehnfrist beträgt maximal 4 Wochen (für die Toniebox 2 Wochen) und kann im Anlassfall verlängert werden, sofern keine Vormerkung vorliegt. Die Verlängerung ist persönlich bzw. telefonisch zu den Öffnungszeiten oder per E-Mail möglich.
3. Gebühren
Die Leihgebühren werden im Nachhinein in bar eingehoben. Es besteht die Möglichkeit, mittels Bareinzahlung ein Guthaben auf das Benutzerkonto buchen zu lassen.
Es gelten die Gebühren der aktuellen Gebührenordnung.
4. Haftung und Schadenersatz
Die Medien sind nur für den eigenen Gebrauch der Benutzerinnen und Benutzer bestimmt und dürfen nicht weitergegeben oder vervielfältigt werden. Die Medien sind mit größter Schonung zu behandeln. Sie sind bei der Entlehnung auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. Die Bücherei übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus dem Gebrauch der Medien entstehen. Der Verlust eines Mediums ist zu melden. Ebenso sind bei der Benutzung entstandene Schäden bekanntzugeben. Als Beschädigung gelten auch das Schreiben, Anstreichen und Unterstreichen in Büchern. Bitte reparieren Sie beschädigte Medien nicht selbst. Für verloren gegangene und irreparabel beschädigte Medien ist Schadenersatz zu leisten.
5. Hausordnung
Die Besucherinnen und Besucher haben sich in der Bücherei generell so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört werden. Kinder sind während des Aufenthalts in der Bücherei von ihren Begleitpersonen zu beaufsichtigen. Für Wertsachen und Garderobe wird keine Haftung übernommen. Den Anweisungen der Büchereiverantwortlichen ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann durch die Bibliotheksleitung ein vorübergehender oder dauernder Ausschluss von der Nutzung verfügt werden.
6. Datenschutzerklärung
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Benützungsvereinbarung.
7. Schlussbestimmung
Die Benützungsordnung tritt am 1. September 2021 in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle früheren Benützungsordnungen ihre Gültigkeit.